Seit dem Inkrafttreten des deutschen Glücksspielstaatsvertrags im Jahr 2021 ist Glücksspiel in Deutschland reguliert. Slots sind dadurch nur noch in legalen Online Casinos mit Lizenz spielbar. Doch auch fast fünf Jahre später gibt es immer noch Personen und Organisationen, die sich daran nicht halten und illegales Glücksspiel bewerben.
Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der der Länder (GGL) setzt sich aktiv für legales Glücksspiel bei Online Casinos ein und geht zunehmend stärker gegen Webseiten, Werbekanäle und auch Streamer vor, die illegales Glücksspiel betreiben oder bewerben.
Dass die GGL dabei auch nicht vor bekannten Namen zurückschreckt, zeigt sich am Beispiel Capital Bra. Gegen den bekannten Rapper wurde vor wenigen Tagen ein Zwangsgeld von 250.000 Euro festgesetzt. Alle Informationen zum neuesten Skandal von Capital Bra gibt es hier in diesem Beitrag.
250.000 €: Capital Bra nach Verfahrenseinleitung im Oktober zur Kasse gebeten
Das Verfahren gegen den Berliner Rapper Capital Bra (bürgerlicher Name: Vladyslav Balovatsky) wurde bereits im Oktober 2025 – also vor circa einem halben Jahr – eingeleitet. Der 31-Jährige soll in Livestreams Werbung für illegales Online-Glücksspiel gezeigt, beworben und entsprechende Videos auf seinen Social-Media-Kanälen hochgeladen haben.
Doch damit nicht genug, soll er entsprechende Webseiten mit einer dauerhaften Bannerwerbung beworben und eine Vergleichsseite für illegale Online-Glücksspielanbieter betreiben. Gemäß § 5 Abs. 7 des Glücksspielstaatsvertrags 2021 (GlüStV 2021) ist dies Werbung für illegales Glücksspiel in Deutschland und damit verboten.
Im Anschluss an die Verfahrenseinleitung war Capital Bra weder bei der Anhörung dabei, noch habe er auf die Untersagungsverfügung und Zwangsgeldandrohung reagiert. Im Rahmen des Verfahrens wurde daher ein Zwangsgeld in Höhe von 250.000 Euro festgesetzt. Die entsprechende Zustellung erfolgte am 18. April bei einem Club-Konzert des Rappers in Wiesbaden durch das Polizeipräsidium Westhessen.
Das sagt die GGL zum Zwangsgeld gegen Capital Bra
Ronald Benter (Vorstand der GGL): „Wir schrecken auch vor bekannten Namen nicht zurück. Wer illegales Glücksspiel bewirbt, muss mit konsequenten behördlichen Maßnahmen rechnen.“
In diesem Zusammenhang betonte die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder außerdem: „lllegales Glücksspiel darf weder beworben noch durch scheinbar unterhaltende Inhalte verharmlost oder gefördert werden. Verstöße werden konsequent mit Untersagungsverfügungen und empfindlichen Zwangsgeldern verfolgt“.
