Artikelreihe 2/6
Schleswig-Holstein hat aus den im gestrigen Artikel über das Konzessions-Modell der Länder betrachteten Gründen, als einziges Bundesland dem Entwurf der Bundesländer nicht zugestimmt und einen eigenen Gesetzesentwurf bei der EU Kommission eingereicht.
Hauptinhalte sind eine weitgehende Öffnung und Liberalisierung des Wettmarkts für private Anbieter.
Außerdem sieht der Schleswig-Holsteiner Entwurf im Bereich des Vertriebs und Marketings deutlich weniger Restriktionen vor als das Länder-Modell.
Darüber hinaus wird das Hauptziel des Länder-Entwurfs, die Bekämpfung der Wettsucht und der Spielmanipulation, in eine Reihe mit vielen weiteren Zielen für einen geordneten Markt gerückt.
Die weiteren Ziele lauten hierbei wie folgt:
- Die Kanalisierung des natürlichen Spieltriebs in geordnete und überwachte Bahnen
- Verwendung des Hauptteils der Einnahmen aus der Zusatzabgabe der Glücksspiel-Anbieter für gemeinnützige Zwecke
- Konformität mit den Vorgaben der EU-Rechtsprechung
Anhand folgender Inhalte sollen die gemachten Zielvorgaben umgesetzt werden:
- Es soll eine „Prüfstelle" als Aufsichts- und Genehmigungsbehörde eingeführt werden
- Für eine Vertriebsgenehmigung ist „Sachkunde“ und „Zuverlässigkeit“ erforderlich, sowie die Übereinstimmung mit einem Wettreglement
- Es ist eine Sicherheitsleistung zu erbringen (20.000€ pro Wettannahmestelle, 1.000.000€ für den Fernvertrieb über das Internet)
- Es muss ein Wettbuch geführt werden, in dem alle abgeschlossenen Wetten für mindesten 4 Jahren festgehalten werden
- Bruttorohgewinne werden durch eine Zusatzabgabe mit lediglich 20% besteuert
Der Schleswig-Holsteiner Entwurf macht auf den ersten Blick einen weit aus realitischeren Eindruck, als dies bei dem Konzessions-Modell der Länder der Fall ist.
Große Kritikpunkte sind auf den ersten Blick keine zu erkennen. Bedenken gibt es lediglich, dass dem Spielerschutz und der Wettmaniulation nicht genügend Rechnung getragen wird, allerdings lässt sich auch dieses Argument bei genauerer Betrachtung nur schwer halten.
So ist positiv anzumerken, dass mit diesem Entwurf eine realistische Chance besteht den Großteil des bisher unregulierten Marktes (ca. 95%) zu regulieren und somit, neben Mehreinnahmen durch Steuergelder (Schätzungsweise ca. 180 Mill, Q:Albers), auch gegen Wettsucht und Spielmaniulation deutlich effektiver vorgegangen werden kann. Die Besteuerung von 20% auf den Gewinn des Unternehmens, ist eine angemesse Besteuerungshöhe, bei der die Wettbewerbsfähigkeit der privaten Wettanbieter erhalten bleibt und trotzdem merkliche Steuermehreinnahmen erzielt werden können.
Ein weiterer Pluspunkt ist die klare Regelung, dass der Großteil der Steuer-Zusatzeinnahmen für gemeinnützige Zwecke ausgegeben werden müssen.
Außerdem dürfen durch die Lockerung im Bereich des Vertriebs und Marketings sowohl der Spitzensport, als auch der Breitensport auf Zusatzeinnahmen durch Sponsorengelder aus der Wettbranche hoffen.
Vergleicht man die beiden Entwürfe miteinander wird man schnell feststellen, dass das Schleswig Holsteiner Modell zwar keine Mehrheit auf Länderebene genießt, dafür aber sowohl von der EU-Komission bereits notifiziert worden ist und im Gegensatz zu dem Länder-Entwurf von den großen privaten Wettanbietern akzeptiert wird. So haben die Unternehmen Bwin Party Group und Jaxx SE (Mybet) bereits angedeutet, dass sie unter den Schleswig-Holsteinischen Bedingungen in Deutschland operieren würden.
Durch den eigenen Entwurf Schleswig-Holsteins und die nicht vorhandene Aussicht auf eine deutschlandweit einheitliche Regelung zwischen den Bundesländern, besteht die Möglichkeit für den Bund einzugreifen und eine länderübergreifende Lösung herbeizuführen.
Hierzu bleibt abzuwarten was das nächste Treffen der Länder am 26.05. in Magdeburg ergibt und ob der Länder Entwurf in der aktuellen Form von der EU-Kommission notifiziert wird.
Es bleibt also spannend rund um die Neuordnung des Glücksspielmarktes und es ist noch nicht abzusehen, ob der Großteil der deutschen Bevölkerung bald in einem liberalisierten und geordneten Markt seine Wetten abgeben kann.
Morgen beschäftigen wir uns mit der Frage der aktuellen Rechtsmäßigkeit von Sportwetten im Internet und was unter er der oft genannten Grauzone wiklich zu verstehen ist.
Es folgt Artikel 3/6:
"Aktuelle Rechtsmäßigkeit des Sportwettens in Deutschland"
Sportwetten Deutschland – Neuordnung Sportwettenmark 2012 – die Übersicht