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Auf dieser Stichwort-Seite finden Sie die Artikel zu öffnung und Sportwetten im Allgemeinen.


Wettanbieter News

Die 15 Ministerpräsidenten haben sich bei einem erneuten Zusammentreffen auf einen modifizierten Entwurf zur Öffnung des deutschen Glücksspielmarktes geeinigt.

Ein erster Entwurf der 7 Konzessionen und eine Abgabe von 16,6% auf alle Wettgewinne vorsah, wurde von der EU als nicht europarechtskonform abgelehnt.Der nun ausgearbeitete neue Vertragsentwurf sieht vor, das 20 Wettlizenzen für private Wettanbieter vergeben werden und die Abgabe wurde auf 5% gesenkt. Weitere Details und Konditionen die Lizenzinhaber zu erfüllen haben, sind bisher noch nicht bekannt.

Schleswig Holstein hat sich als einziges Bundesland bei der Abstimmung über den neuen Entwurf enthalten und hält weiterhin an seinem eigenen, bereits von der EU abgesegneten, Entwurf fest. Dieser ist deutlich liberaler als der Ministerentwurf und umfasst zudem auch auch Online-Glücksspiele wie Pokern oder Roulette.

Die Wettanbietern äußern sich generell positiv zu dem neuen Entwurf der Ministerpräsidenten, sind allerdings weiterhin skeptisch das dieser von der EU so notifiziert wird. Als nicht EU-konform wird insbesondere die erneute Beschränkung der Wettlizenzen vermutet. Bwin hat den neuen Entwurf zwar als Schritt in die richtige Richtung bezeichnet, wird unter den aktuellen Umständen aber wohl trotzdem eine Lizenz in Schleswig-Holstein beantragen.

 

„Der Beschluss der Ministerpräsidenten ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer zeitgemäßen Glücksspielregulierung in Deutschland. Es geht nun darum, bei der Ausgestaltung der Beschlüsse eine Lösung zu finden, die den Marktrealitäten entspricht und gleichzeitig EU-konform ist.“

Jörg Wacker, Bwin

 

Es bleibt weiterhin spannend wie die Rechtslage für Glücksspiel in Deutschland in Zukunft aussehen wird und ob der neue Ministerentwurf von der EU so abgesegnet wird.

Hier finden Sie eine Übersicht zur Neuordnung des Glücksspielmarktes und den letzten Entwicklungen.

31. Oktober 2011 / schippinho - Kategorie: Wettanbieter News

Wettanbieter News

Wie in unserer Artikelreihe „Die Neuordnung des Sportwetten-Markts in Deutschland“ bereits ausführlich beschrieben, gibt es immer neue Entwicklungen die für oder gegen eine baldige Liberalisierung des Wettmarktes für private Sportwetten Anbieter in Deutschland sprechen.

So hat das Oberverwaltungsgericht Münster das aktuell geltende Sportwetten-Gesetzt für Nordrhein-Westfalen als europarechtswidrig erklärt und somit einer Klägerin recht gegeben, die gegen die Schließung ihres privaten Wettbüros geklagt hatte. Als Begründung wurde angefügt das eine Schließung gegen die im EU-Recht verankerte Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit verstoßen würde. Darüber hinaus wurde der Vorwand der Spielsuchtprävention, auf dem das Verbot privater Wettanbieter basiert, dadurch entkräftet, dass der Staat andere Glücksspielbereiche (Automatencasinos) mit höherem Suchtpotenzial privaten Anbietern überließe. Auch das Werben für Lotto-Jackpots staatlicher Lottogesellschaften würde den Markt nicht regulieren sondern Spieler zum Glücksspiel anstacheln.

Es gibt allerdings auch schlechte Nachrichten. So hat der BGH in einer Klage der staatlichen Lotto- und Toto Gesellschaften stattgegeben die geklagt hatten, dass private Anbieter gegen geltendes Recht verstoßen, wenn sie Sportwetten im Internet anbieten. Der BGH hat damit dem bereits geltenden Recht entsprochen und sein Urteil damit begründet, dass das geltende Recht nicht gegen EU-Recht verstoße. Das Verbot würde den Dienstleistungsverkehr zwar einschränken, dies wäre jedoch gerechtfertigt um Ziele der Spielsuchtbekämpfung zu erreichen.

Diese beiden Urteile innerhalb weniger Tage machen deutlich, wie undurchsichtig die deutsche Rechtslage im Bereich der Sportwetten derzeit immer noch ist. Wichtig ist klarzustellen das es bei beiden Urteilen noch um den aktuell gültigen Staatsvertrag geht und dies keine direkten Auswirkungen auf die Neuordnung des Sportwetten-Marktes für das Jahr 2012 hat. Dies machte auch Bwin-Direktor Jörg Wacker nach der Urteilsverkündung noch einmal deutlich.

Erfreuliche Nachrichten gibt es diesbezüglich aus Sachsen, wo die FDP bemüht ist ein ähnliches Gesetzt wie in Schleswig-Holstein auf den Weg zu bringen, dass die vollständige Liberalisierung des Marktes zum Ziel hat.
Nachdem die Ministerpräsidenten der Länder bereits eingesehen haben, dass ihr erster Entwurf für ein neues Sportwettengesetz so nicht durchzusetzen ist und dabei sind einen Kompromiss auszuarbeiten (unbeschränkte Lizenz-Vergabe an Sportwetten-Anbieter, 5-10% Steuerabgaben), scheint nun nach Schleswig-Holstein auch Sachsen immer mehr auf eine eigene und noch liberalere Lösung zu schielen. So soll neben den Sportwetten wohl auch der Poker, Casino und Roulette Bereich legalisiert werden. Dieser Vorschlag soll noch bis zum Jahresende dem Landtag vorgelegt werden. Es bleibt abzuwarten wie die CDU in Sachsen auf diesen Vorstoß reagiert und ob neben Schleswig-Holstein schon bald ein zweites Bundesland seine Pforten für das Glücksspiel öffnet.

Bwin hat auch noch mal deutlich gemacht eine Lizenz in Schleswig-Holstein für das Jahr 2012 erweben zu wollen und das davon ausgegangen wird, dass mit dieser deutschen Lizenz dann bundesweit Sportwetten angeboten und beworben werden dürfen. Es bleibt weiter spannend ob die Marktöffnung 2012 wirklich erfolgen wird und was die weiteren Entwicklungen bringen werden.

6. Oktober 2011 / schippinho - Kategorie: Wettanbieter News

Wettanbieter News

Artikelreihe 2/6

Schleswig-Holstein hat aus den im gestrigen Artikel über das Konzessions-Modell der Länder betrachteten Gründen, als einziges Bundesland dem Entwurf der Bundesländer nicht zugestimmt und einen eigenen Gesetzesentwurf bei der EU Kommission eingereicht.

Hauptinhalte sind eine weitgehende Öffnung und Liberalisierung des Wettmarkts für private Anbieter.
Außerdem sieht der Schleswig-Holsteiner Entwurf im Bereich des Vertriebs und Marketings deutlich weniger Restriktionen vor als das Länder-Modell.
Darüber hinaus wird das Hauptziel des Länder-Entwurfs, die Bekämpfung der Wettsucht und der Spielmanipulation, in eine Reihe mit vielen weiteren Zielen für einen geordneten Markt gerückt.

Die weiteren Ziele lauten hierbei wie folgt:
-    Die Kanalisierung des natürlichen Spieltriebs in geordnete und überwachte Bahnen
-    Verwendung des Hauptteils der Einnahmen aus der Zusatzabgabe der Glücksspiel-Anbieter für gemeinnützige Zwecke
-    Konformität mit den Vorgaben der EU-Rechtsprechung

Anhand folgender Inhalte sollen die gemachten Zielvorgaben umgesetzt werden:
-    Es soll eine „Prüfstelle" als Aufsichts- und Genehmigungsbehörde eingeführt werden
-    Für eine Vertriebsgenehmigung ist „Sachkunde“ und „Zuverlässigkeit“ erforderlich, sowie die Übereinstimmung mit einem Wettreglement
-    Es ist eine Sicherheitsleistung zu erbringen (20.000€ pro Wettannahmestelle, 1.000.000€ für den Fernvertrieb über das Internet)
-    Es muss ein Wettbuch geführt werden, in dem alle abgeschlossenen Wetten für mindesten 4 Jahren festgehalten werden
-    Bruttorohgewinne werden durch eine Zusatzabgabe mit lediglich 20% besteuert

Der Schleswig-Holsteiner Entwurf macht auf den ersten Blick einen weit aus realitischeren Eindruck, als dies bei dem Konzessions-Modell der Länder der Fall ist.
Große Kritikpunkte sind auf den ersten Blick keine zu erkennen. Bedenken gibt es lediglich, dass dem Spielerschutz und der Wettmaniulation nicht genügend Rechnung getragen wird, allerdings lässt sich auch dieses Argument bei genauerer Betrachtung nur schwer halten.
So ist positiv anzumerken, dass mit diesem Entwurf eine realistische Chance besteht den Großteil des bisher unregulierten Marktes (ca. 95%) zu regulieren und somit, neben Mehreinnahmen durch Steuergelder (Schätzungsweise ca. 180 Mill, Q:Albers), auch gegen Wettsucht und Spielmaniulation deutlich effektiver vorgegangen werden kann. Die Besteuerung von 20% auf den Gewinn des Unternehmens, ist eine angemesse Besteuerungshöhe, bei der die Wettbewerbsfähigkeit der privaten Wettanbieter erhalten bleibt und trotzdem merkliche Steuermehreinnahmen erzielt werden können.

Ein weiterer Pluspunkt ist die klare Regelung, dass der Großteil der Steuer-Zusatzeinnahmen für gemeinnützige Zwecke ausgegeben werden müssen.
Außerdem dürfen durch die Lockerung im Bereich des Vertriebs und Marketings sowohl der Spitzensport, als auch der Breitensport auf Zusatzeinnahmen durch Sponsorengelder aus der Wettbranche hoffen.

Vergleicht man die beiden Entwürfe miteinander wird man schnell feststellen, dass das Schleswig Holsteiner Modell zwar keine Mehrheit auf Länderebene genießt, dafür aber sowohl von der EU-Komission bereits notifiziert worden ist und im Gegensatz zu dem Länder-Entwurf von den großen privaten Wettanbietern akzeptiert wird. So haben die Unternehmen Bwin Party Group und Jaxx SE (Mybet) bereits angedeutet, dass sie unter den Schleswig-Holsteinischen Bedingungen in Deutschland operieren würden.

Durch den eigenen Entwurf Schleswig-Holsteins und die nicht vorhandene Aussicht auf eine deutschlandweit einheitliche Regelung zwischen den Bundesländern, besteht die Möglichkeit für den Bund einzugreifen und eine länderübergreifende Lösung herbeizuführen.
Hierzu bleibt abzuwarten was das nächste Treffen der Länder am 26.05. in Magdeburg ergibt und ob der Länder Entwurf in der aktuellen Form von der EU-Kommission notifiziert wird.

Es bleibt also spannend rund um die Neuordnung des Glücksspielmarktes und es ist noch nicht abzusehen, ob der Großteil der deutschen Bevölkerung bald in einem liberalisierten und geordneten Markt seine Wetten abgeben kann.

Morgen beschäftigen wir uns mit der Frage der aktuellen Rechtsmäßigkeit von Sportwetten im Internet und was unter er der oft genannten Grauzone wiklich zu verstehen ist.

Es folgt Artikel 3/6:

"Aktuelle Rechtsmäßigkeit des Sportwettens in Deutschland"

Sportwetten Deutschland – Neuordnung Sportwettenmark 2012 – die Übersicht

19. Mai 2011 / schippinho - Kategorie: Wettanbieter News









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