Artikelreihe 1/6
Da am Ende dieses Jahres der aktuelle Glücksspielstaatsvertrag ausläuft, haben sich die Länderchefs zusammengesetzt, um einen neuen Vertrag zu entwerfen, der das derzeitige Wettmonopol ablösen und geltenden EU-Richtlinien entsprechen soll.
15 der 16 Länderchefs haben dem neuen Konzessions-Modell zur Teil-Liberalisierung des Wettmarktes bereits zugestimmt, so dass der Entwurf derzeit der EU-Kommission zur Notifizierung vorliegt. Lediglich Schleswig-Holstein hat die Zustimmung verweigert und einen eigenen Vertrag entworfen, der die komplette Liberalisierung der Sportwetten in Deutschland vorsieht und von der EU-Kommission bereits notifiziert wurde.
Aber beschäftigen wir uns zunächst mit dem ausgearbeiteten Konzessions-Modell der Länder. Hierzu haben vier große deutsche Sportverbände folgende Vorschläge als Zielvorgaben eingereicht:
– Den Glücksspielmarkt kanalisieren und in die Legalität führen. (Derzeit werden laut Goldmedia über 7 Mrd. € (95 %) im unregulierten Markt umgesetzt)
– Schaffung eines rechtssicheren Modells
– Funktionierendes, duales Modell
– Deutschlandweit einheitliche Regelung
Leider wurden diese Zielvorgaben nur bedingt umgesetzt. Zwar wurde mit dem Beibehalten des Lotterie-Monopols und der Teilliberalisierung des Sportwetten-Marktes ein duales Modell geschaffen, allerdings wurde bisher weder Rechtssicherheit noch eine deutschlandweite Einigung erzielt. Hauptkritikpunkte sind darüber hinaus das insgesamt gerade einmal 7 Konzessionen für Wettanbieter in Deutschland vergeben werden und diese mit einer Zusatzsteuer von 16,67% auf den Spieleinsatz belegt werden sollen, die deutlich zu hoch liegt.
Aber schauen wir uns das Konzessions-Modell der Länder zunächst einmal genauer an:
– Der Steuersatz liegt bei 16,67% der Wetteinsätze, also des Umsatzes der Unternehmen
– Es werden 7 Lizenzen für Sportwetten-Anbieter in Deutschland vergeben
– Vertrieb und Vermarktung ist nur für diese 7 Anbieter in Deutschland nur im Bereich der Sportwetten möglich (Onlinepoker ausgenommen)
– Das Lotteriemonopol bleibt erhalten
– Netzsperren von nicht lizenzierten Anbietern sind angedacht
– Unterbindung von Zahlungen an/von Anbietern ohne Lizenz
– Anbieter die eine Konzession für Deutschland erworben haben, müssen ihren Sitz in Europäischem Wirtschfatsraum haben.
– Nutzung einer .de Domain ist verpflichtend
– Online Poker soll erlaubt sein, allerdings darf es nur von Spielbanken angeboten werden.
– Das Poker-Spiel kann in den Spielbanken aufgezeichnet und ins Internet per Livestream übertragen werden.
– Pro Bundesland darf nur ein Spielcasino Online Poker anbieten
– Pro Konzession sind 350 terristische Vertriebsstellen möglich
– Bei Live-Wetten (60-70% aller Wetten) soll aus Wettmanipulationsgründen nur noch das Endergebnis getippt werden dürfen
– Europaweite Ausschreibung der 7 Konzessionen
Abgaben für Sportwetten-Konzessionsbewerber:
– Konzession kostet 250000€ + 175.000€ Verwaltungsgebühr/ Jahr.
– 16,66% Zusatzabgabe auf den Spieleinsatz! -> Für Online Anbieter nicht tragbar bei aktuell 8% Gewinnmarge
– Allgemein gültige Steuerabgaben in Deutschland
Kritikpunkte am neuen Sportwetten-Vertrag Entwurf der Länder:
Größter Kritikpunkt ist die Zusatzabgabe über 16,67 Prozent auf den Spieleinsatz, also den Umsatz der Wettanbieter. Die Buchmacher haben derzeit eine durchschnittliche Gewinnmarge von ca. 8% des Gesamteinsatzes. Das hieße die Wettanbieter müssten ihre Quoten deutlich verschlechtern, um durch einen Gewinnmarge von 25% die zusätzlichen Steuerausgaben auffangen zu können. Dies würde zum Verlust der Wettbewerbsfähigkeit im europäischen Vergleich führen. Der Zusammenbruch des Wettmarktes in Frankreich (hier wurde eine Zusatzabgabe von lediglich 7,5% auf den Umsatz erhoben) sollte als abschreckendes Beispiel dienen und den Länderchefs eine Warnung sein, die neue Steuer wirklich so einzuführen. Wünschenswert wäre eine Gewinnbesteuerung um die Wettbewerbsfähigkeit der Anbieter zu erhalten.
Der nächste Kritikpunkt der ebenfalls hoch ins Gewicht fällt ist die Art und Weise der Restriktion des deutschen Wettmarktes. Die willkürliche Beschränkung auf deutschlandweit gerade einmal 7 Lizenzen ist rechtlich kaum zu halten. Die von den Ländern angebrachte Experimentierklausel dürfte hier kaum Anwendung finden und von der EU-Kommission in Frage gestellt werden. Wünschenswert wäre hier eine Lösung bei der Markt nicht durch die Anbieterzahl begrenzt wird, sondern durch inhaltliche Auflagen die dem Spielerschutz dienen und Wettmanipulation vorbeugen. Ein positives Beispiel ist hier der derzeit stark boomende italienische Markt, der auf diese Art und Weise liberalisiert wurde und wo das Wettangebot staatlichen Auflagen unterliegt.
Die Zusatzabgabe muss laut EU Beschluss zweckgebunden eingesetzt werden und darf nicht in Haushalt fließen, was in aktuellem Konzessionsvertrag der Länder nicht berücksichtigt wurde. Auf der Hand liegt hier die Verwendung für gemeinnützige Zwecke und den Breitensport.
Internetsperren sind bei 16,67% Zusatzabgaben auf Spieleinsätze zwar durchaus sinnvoll, aber nur sehr schwierig durchsetzbar. Die Blockierung von Zahlungen an nicht autorisierte Anwender ist ebenfalls rechtlich fraglich und kaum umsetzbar.
Das Pokerstream-Modell ist realitätsfern und für Spieler nicht attraktiv. Hier wurde deutlich an den aktuellen Bedürfnissen vorbeigeplant. Deutschland verfügt derzeit über den zweitgrößten unregulierten Pokermarkt in Europa und die praktische Umsetzung einer Livestream-Übertragung eines Pokerspiels, das in einem Casino stattfindet und an dem Spieler Online teilnehmen sollen, ist kaum vorstellbar.
Automatencasinos wurden in dem neuen Konzessions-Modell nicht behandelt.
Hinzu kommt das die Wettanbieter bereits andeuten unter den gegebenen Bedingungen keine Konzession in Deutschland zu beantragen, was dazu führen würde, dass lediglich staatliche Organisationen wie Oddset eine Konzession beantragen und sich an dem derzeitigen Staatsmonopol de facto nichts ändern würde.
Außerdem ist zu bezweifeln das der Länder Entwurf der Ministerkonferenz von der EU Kommission in der aktuellen Form abgesegnet wird.
Darüber hinaus herrscht derzeit noch Uneinigkeit auf Länderebene und eine Zustimmung Schleswig Holsteins wird nicht erwartet. Dies ermöglicht ein Eingreifen des Bundes der dazu angehalten eine deutschlandweite Regelung zu schaffen.
Das nächste Treffen der Ministerkonferenz findet am 26.05. in Magdeburg statt. Online-Wett-Anbieter wie die Bwin Party Group oder Jaxx SE (Mybet) erhalten hier je 5 Min. Redezeit um ihre Anliegen zu unterbreiten.
Am 06.Juni liegt das Urteil der EU-Kommission vor und der Vertrag soll endgültig unterschrieben werden um Anfang 2012 in Kraft zu treten.
Es wird davon ausgegangen, dass die EU-Kommission dem Länder-Entwurf so nicht zustimmen wird und Deutschland Stellung zu den beanstandeten Punkten nehmen muss. Sollte Deutschland den Gesetzesentwurf trotzdem in der eingereichten Form umsetzen, würde es ein Verletzungsverfahren von Seiten der EU riskieren.
Außerdem steht die Zustimmung Schleswig Holsteins immer noch auch aus und es kann davon ausgegangen werden, dass diese auch nicht erfolgen wird. Was das bedeutet und was es mit dem Schleswig Holsteiner Entwurf auf sich hat, werden Sie in unserem morgigen Artikel erfahren.
Es folgt Artikel 2/6:
"Alternativmodell Schleswig Holstein"
Sportwetten Deutschland – Neuordnung Sportwettenmark 2012 – die Übersicht
————————- Aktuelle News ————————
Die Fraktionsvorsitzenden der FDP in Rostock haben dieses Wochenende auf Länderebene einen so nicht zu erwartenden Beschluss gefasst und den neuen Vertrags-Entwurf der Länder unter anderem aufgrund folgender Begründung abgelehnt:
"Eine Begrenzung der Zahl der Konzessionen im Sportwettenbereich sowie die praktische Durchsetzung dieser Begrenzung mit Hilfe von Netzsperren sind abzulehnen, weil damit ein Placebo geschaffen werden soll, was in Wahrheit das Staatsmonopol manifestiert."[...]
Es bleibt spannend und abzuwarten wie sich die Situation weiter entwickelt.